ein Auflösungsurteil durch das Arbeitsgericht erfolgte. Anders sieht es bei einem Aufhebungsvertrag vor oder nach Ausbruch einer Krankheit aus. Eine schwere Erkrankung kann nämlich als wichtiger Grund anerkannt werden. Arbeitnehmer fragen sich häufig auch bei einer Kündigung im Zusammenhang mit einer Krankheit, ob sie einen Anspruch auf Abfindung haben. Diese hebelt alle geltenden Kündigungsfristen aus, die entweder durch den geltenden Arbeitsvertrag oder durch die gesetzliche Regelung in § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bestehen. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden.“ Wann besteht ein Abfindungsanspruch gemäß § 1a KSchG? Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes als Voraussetzung für einen Abfindungsanspruch.
Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung (© 3dkombinat / fotolia.com) Viele Kündigungen sind nicht vom Arbeitnehmer selbst verschuldet, sondern beruhen vielmehr auf wirtschaftlichen Gründen. Dies entspricht 19 Monatsverdiensten. Grundsätzlich sind Arbeitnehmer auch bei Krankheit nicht zwingend vor einer Kündigung geschützt. Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung nach KSchG. Entscheidend für die Frage des Anspruchs auf eine Abfindung ist aber in der Regel weniger der Kündigungsgrund. Eine Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag wegen einer Krankheit ist möglich und führt ebenso wenig zwangsläufig zu einer Sperrzeit. ein Tarifvertrag greift. Nur wenn all diese Faktoren auch tatsächlich zugunsten des Arbeitgebers ausfallen, kann dieser dem Arbeitnehmer krankheitsbedingt kündigen.
53.200 Euro zustehen (0,5 Monatsverdienste pro Beschäftigungsjahr = 0,5 x 2.800 € x 38 Jahre). Ihr Monatsverdienst beträgt 2.800 Euro. der § 1 des Kündigungschutzgesetzes (KSchG) greift – der Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung. Dabei ist die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses entscheidend. Beispiel: Frau Werner, 59 Jahre alt, ist seit 38 Jahren bei Ihnen beschäftigt. Abfindung bei Krankheit (© africa-studio / fotolia.com) Und schließlich muss noch eine Interessenabwägung durchgeführt werden.
Nur wer zweimal im Jahr wegen einer Grippe für eine Woche fehlt, erfüllt eine wichtige Voraussetzung – die sogenannte negative Gesundheitsprognose – mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht. An dieser Stelle ist auf die §§ 9 und 10 KSchG verwiesen. Demnach würde Frau Werner im Falle eines erfolgreichen Auflösungsantrags nach der Faustformel ein Abfindungsbetrag von ca. Allerdings muss eine krankheitsbedingte Kündigung besonderen Anforderungen genügen.