Als gefährliche Hunde werden in Nordrhein-Westfalen nach dem Landeshundegesetz alle Vierbeiner angesehen, die mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität gezüchtet oder ausgebildet worden sind. Wer berechtigt ist, diese Prüfung abzunehmen, wird in der Durchführungsverordnung zum Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen festgelegt. Welche Hunde unter die Bestimmungen des LHundG NRW fallen und was Sie als Hundehalterin oder Hundehalter beachten müssen, erfahren Sie auf dieser Seite. 2003 in Kraft ist. Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW) vom 18.12.2002 Der Unterschied zwischen Bullterrier und Miniatur-Bullterrier Bei einer Prüfung und Begutachtung der Rasse nach dem Phänotyp, dem Erscheinungsbild, kann ein Hund mit den identischen phänotypischen Merkmalen von Bullterrier und Miniatur-Bullterrier dann kein Miniatur-Bullterrier sein, … Informationen zum Landeshundegesetz NRW zur Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rasse PDF-Datei 258,57 kB; Zugehörige Dienstleistungen.
Alle Hunde sind so zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit …
Die wichtigsten Punkte betreffen die Pflicht zur Hundehaftpflicht, allgemeine Haltungsregeln wie die Leinenpflicht … Es ersetzt die bis dahin geltende Landeshundeverordnung.
Mit diesen Grundregeln sollen mögliche Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer deutlich verringert werden. Hundesteuer - An- und Abmeldung; Sachkundenachweis für Hunde; Verhaltenstest für Hunde; Merken & teilen.
Das Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG) regelt die Vorraussetzungen zum Halten von Hunden. Die bisherige Landeshundeverordnung Nordrhein-Westfalen (LHV NRW) wurde durch ein neues Landeshundegesetz (LHundG) NRW ersetzt, das seit dem 1. Januar 2003 gibt es in Nordrhein-Westfalen das Landeshundegesetz (LHundG NRW). Landeshundegesetz: Vorschriften … Herr Alexander Klamp (02354) 77-238. Januar 2003 das Halten und den Umgang mit Hunden in der jeweils gültigen Fassung. Das Gesetz klassifiziert alle Hunde nach ihrer Größe und auch nach ihrer Rasse. Allgemeine Hinweise zur Hundehaltung. Für Nordrhein-Westfalen gilt dabei das Landeshundegesetz NRW (LHundG). Das Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG) regelt die Vorraussetzungen zum Halten von Hunden. Als gefährliche Hunde werden in Nordrhein-Westfalen nach dem Landeshundegesetz alle Vierbeiner angesehen, die mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität gezüchtet oder ausgebildet worden sind.
Seitdem gelten in NRW für die Haltung von Hunden bestimmte gesetzliche Voraussetzungen. Das Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) Am 01.01.2003 ist das Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW) in Kraft getreten. 2. Seit dem 01. 1.
Es gelten die nachstehenden Klassen: Kleine Hunde Große Hunde Gefährliche Hunde Hunde bestimmter Rassen; Leinenpflicht: Diese Verordnung wird derzeit vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen erstellt. Neben der Rasse wird bei der Einstufung der Gefährlichkeit des Hundes in NRW auch beachtet, ob der Hund bereits Menschen angesprungen, bedroht oder gebissen hat. Mit diesem Gesetz soll das Risiko minimiert werden, dass gefährliche Hunde Menschen oder andere Tiere gefährden. Am 01.01.2003 ist das Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten.
… Hierbei wird zuerst nach fünf Kategorien von Hunden unterschieden: Haltung eines gefährlichen Hundes (§ 3 LHundG NRW) Haltung eines Hundes bestimmter Rasse (§ 10 LHundG NRW) Haltung eines großen Hundes (§ 11 LHundG NRW) Haltung kleiner Hunde; Hunde, die nicht unter §§ 3, 10 … Wer in Nordrhein-Westfalen einen Hund hält oder Hunde auf öffentlichen Wegen ausführt, hat verschiedene rechtliche Vorgaben zu beachten.
Für das Halten von gefährlichen Hunden (§ 3) und von Hunden bestimmter Rassen (§ 10) sowie deren Kreuzungen ist eine Erlaubnis der Ordnungsämter erforderlich.
Allgemeine Pflichten: * Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Zunächst gelten – bezogen auf alle Hunde – folgende allgemeine Pflichten für Hundehalter: …
Das Landeshundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ist seit dem 1. Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen bis zur Vollendung des 6. Bundesstadt Bonn Berliner Platz 2 53103 Bonn(Postanschrift) T +49 228 770 F +49 228 774646 … Zuständige Behörden für das Landeshundegesetz sind die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden im Kreisgebiet.
Leinenpflicht für Hunde Landeshundegesetz NRW Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen 1. in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
Allgemeine Hinweise zur … In Nordrhein-Westfalen sind die Gesetze, Verpflichtungen und Auflagen für Hundehalter in dem „Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG)“ festgehalten.
An die Haltung potentiell gefährlicher Hunde werden besondere Anforderungen gestellt.