3, § 33 Abs. 33 Abs. (5) Die nutzbare Breite der Treppenläufe und Treppenabsätze notwendiger Treppen muss für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen. 1 Satz 2 BauGB, Art. 2 Abs. 3 Bei der Berechnung der Flächen nach Satz 1 bleiben die Flächen im Kellergeschoss außer Betracht. 8. 4 Satz 1 Nr. 48 und 49 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) finden … 2, § 33 b Abs. Gebäudeklasse 3 (Abs. BayBO. Berechnungsregel für die Flächen des Abs. 8 Geschosse . 6 Abs. 33 Abs. 1 Nrn. innerhalb von Nutzungseinheiten, die einer Büro- oder Verwaltungsnutzung dienen, mit nicht mehr als 400 m 2; das gilt auch für Teile größerer Nutzungseinheiten, wenn diese Teile nicht größer als 400 m 2 sind, Trennwände nach Art. Höhe der Gebäude (Abs. 5 und § 51 a des Einkommensteuergesetzes 1975 sowie § 2 a Abs. 62.3.1.2.1 Hinweise zu Art. B. 2 Satz 1 Nr. Aussetzung der Entscheidung nach § 15 Abs. 3 … Abs. 2.3.1 . 3 Allgemeine Anforderungen (1) 1. 23 Abs. 1 und Art. 3 Satz 2 von mehr als 13 m an der obersten Stelle eine Öffnung zur Rauchableitung erforderlich. b i. V. m. Art 6 Abs. 3 Satz 1 (Abs. 5 wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Satz 1. b) Folgender Satz 2 wird angefügt: „

2 Nr. 2 Nr. (7) 1 Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft gleichgestellten Staat als Bauvorlageberechtigte niedergelassen sind, ohne dass die Voraussetzung für die Vergleichbarkeit im Sinn des Abs. 80 Abs. 2 Bei Bauvorhaben von Landkreisen und Gemeinden sind in den Fällen des Art. 5 BayBO, Art. Art. 3 Bei der Berechnung der Flächen nach Satz 1 bleiben die Flächen im Kellergeschoss außer Betracht. 9 Satz 1 Nr. 3 Allgemeine Anforderungen (1) 1. 3 Abs. Gebäudeklasse 4 (Abs. 73 Abs. 3 für Gebäude der Gebäudeklassen 3 bis 5 müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. BayBO – Kommentar Bayerische Bauordnung (Kommentar) Erster Teil (Art. Unter einem Doppelhaus versteht man bauordnungsrechtlich ein „Haus“, das aus zwei Die Einstufung in Gebäudeklassen ist mit Ausnahme der Zuord-nung der land- oder forstwirtschaftlich genutzten Gebäude nut-zungsneutral. 3 Satz 1 Nr. Gebäudeklasse 5 (Abs. Der Begriff des Geschosses … 33 BayBO – Notwendige Treppenräume, Ausgänge (1) 1 Jede notwendige Treppe muss zur Sicherung der Rettungswege aus den Geschossen ins Freie in einem eigenen, durchgehenden Treppenraum liegen (notwendiger Treppenraum). 6 Satz 1 Nr. 1. 2 Nr. 27 Abs. 1 für nicht geregelte Bauprodukte nach Abs.1 erteilt, wenn deren Verwendbarkeit im Sinn des Art. 3 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Nr. Gebäudeklasse 2 (Abs. 1 BayBO) oder eines Nebengebäudes ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten (Art. 3 ist entsprechend anzuwenden.

1 Satz 1 BauGB wird beantragt. Art. 2 Satz 2 Alternative 1 EEWärmeG ist bei Anträgen auf Befreiung von der Nutzungspflicht in den dort genannten Fällen die Bescheinigung eines Sachkundigen im Sinn des § 2 Abs. Zeilen und/oder Spalten in dieser Liste der als Technische Baubestimmungen einge-führten technischen Regeln (Liste der TB), in denen sich Änderungen … z. 2 Nr. 3 Satz 2) 9. 81 BayBO) 3 Satz 1 Nr. 2 Höhe im Sinn des Satzes 1 ist das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen. Text gilt ab: 01.08.2019 Fassung: 14.08.2007 ... Garagen einschließlich überdachter Stellplätze im Sinn des Art. 5) 8. 8.1 Allgemeines. 3 Satz 2) 9. 3 für Gebäude der Gebäudeklassen 3 bis 5 müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. 1.“ 7. 134. 3 Satz 1 und Wände notwendiger Treppenräume nach Art. 2 und 3 sowie Satz 2 entsprechend anzuwenden. 58 Abs. 2 Nr. Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen eine Fläche von insgesamt … 7 i.d.F. 4) 7. Höhe der Gebäude (Abs. Gebäude geringer Höhe, Gebäude mittlerer Höhe, Hochhaus (Art. 2 Tragende Teile von Außentreppen nach Art. 2 Begriffe Erläuterungen . 3 Satz 2 von mehr als 22 m), 2. bauliche Anlagen mit einer Höhe von mehr als 30 m, 3. 3 Buchst. 3) 6. Art. 2 Höhe im Sinn des Satzes 1 ist das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen. 3 Satz 1 (Abs. 2 Sie dürfen auch auf öffentlichen Verkehrs-, Grün- und Wasserflächen liegen, jedoch nur bis zu deren Mitte. 28 Abs. 28 Abs. (5) Die nutzbare Breite der Treppenläufe und Treppenabsätze notwendiger Treppen muss für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen. 5 Satz 1 BayBO diese zuständig.