Hier ist es am besten, sich bei der Rentenanstalt nach dem genauen Eintritt der Altersrente zu erkundigen, um dann passend zu diesem Termin die Kündigung an den Arbeitgeber schreiben zu können. Beschäftigte sind nicht gezwungen, bei Renteneintritt ihr Arbeitsverhältnis zu beenden. Muss ich das Arbeitsverhältnis bei Renteneintritt kündigen? Die Beschäftigte, die mit Beginn des Rentenbezugs das Arbeitsverhältnis beenden will, muss rechtzeitig ordentlich kündigen oder einen Auflösungsvertrag schließen. Kündigung vor Renteneintritt nötig? Grund­sätzlich muss in das Schriftliche geschaut werden. Es ist keine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorgesehen. 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) müssen dafür jedoch dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, die einer Weiterbeschäftigung entgegenstehen. Viele Arbeitnehmer haben die Frage, ob mit Erreichen des Rentenalters automatisch eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses eintritt. In den letzten Monaten wurde in der Tagespresse, insbesondere im Zusammenhang mit der geplanten neuen "Flexi-Rente" angekündigt, dass die befristete Beschäftigung von Arbeitnehmern nach Erreichen der Regelaltersgrenze erleichtert … zurück zu Expertenforum. Weiterbeschäftigung nach Renteneintritt 1. Wer als Arbeitnehmer eine gesetzliche Altersrente beziehen könnte, verliert aus diesem Grund nicht automatisch bzw. Ist für Ihr Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag bindend, so prüfen Sie nach… Zudem müssen Sie als Arbeitgeber, wenn mehrere Arbeitnehmer für eine Kündigung in Betracht kommen, nach § 1 Abs. Egal, ob kündigen oder Aufhebungsvertrag – es braucht die Papierform. Dies bedeutet, dass eine anderweitige geringere arbeitsvertragliche Vereinbarung unwirksam wäre. Lebensjahres möglich. Und zwar am Besten noch vor dem Eintritt der Rente… von Gesetzes wegen sein Arbeitsverhältnis. Würden mir, wenn ich nicht weiterhin gemeldet bleibe, obwohl keine Leistungen mehr an mich erfolgen, durch den Ausstieg rentenmässig hierdurch Nachteile entstehen? Wann Sie die Kündigung wegen Rente einreichen müssen. Die einen müssen arbeiten, weil die Rente nicht reicht, die anderen wollen arbeiten, weil sie sich im Alter einfach mehr leisten wollen oder Spaß an der Arbeit haben. Meine Frage: Muss ich zwingend nach Ablauf des ALG 1 am 31.12.19 weiterhin bei der Arbeitsagentur gemeldet bleiben, was ich nicht möchte bis zu dem ersten Renteneintritt am 1.8.2021? Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige Ich meinen Vertrag fristgerecht zum Vertragsende, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin. Nach § 1 Abs.