Die Mitbestimmung ist die stärkste Form der Beteiligung. Die Beteiligungsrechte reichen von reinen Informationsrechten über Mitwirkungsrechte bis hin zu Mitbestimmungsrechten.. Das stärkste Recht des BR ist das Mitbestimmungsrecht. Hallo Der Betriebsrat hat bei allgemeinen personellen Angelegenheiten nur ein qualifiziertes Mitwirkungsrecht. Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei Maßnahmen zur Abwendung, zur Milderung und zum Ausgleich von Belastungen, die den Arbeitnehmern durch Änderungen der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs oder der Arbeitsumgebung entstehen (§ 91 BetrVG). Das Letztentscheidungsrecht hat aber der Arbeitgeber. Für den Fall, dass eine Einigung nicht möglich ist, sieht das BetrVG in der Regel die Einigungsstelle als Schlichtung vor (siehe auch Artikel 1.2.14). Ein wichtiges Mitwirkungsrecht ist die Anhörung des Betriebsrats im Falle einer Kündigung. Besteht ein Mitwirkungsrecht, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat entweder informieren, ihn anhören oder die entsprechenden Angelegenheiten beraten. "Echte" Mitbestimmungsrechte Beispiel: § 87 Abs.
1, 97 Abs. MünchArbR. Rechtsquellen §§ 87 Abs. Diese Beteiligung kann sowohl als Informationsrecht, Mitbestimmungsrecht oder als Mitwirkungsrecht ausgestaltet sein. Dies hat zur Folge, dass in diesen Fällen der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Lohnhöhe hat. Dabei kann der Arbeitgeber eine Maßnahme im Betrieb nicht durchführen, wenn er sich nicht vorher mit dem BR geeinigt hat. Das stärkste Recht des BR ist das Mitbestimmungsrecht. Beispiel: § 90 Mitberatungsrecht bedeutet juristisch: Der Arbeitgeber muß den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend informieren und in Gesprächen mit dem Betriebsrat versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Ob der Betriebsrat dabei Mitbestimmungsrechte (siehe "Beteiligungsrechte") hat oder nur "mitwirken" kann, spielt keine Rolle.Das Gesetz geht davon aus, dass selbst ein schwaches Mitwirkungsrecht nur dann einen Sinn hat, wenn zumindest die theoretische Chance besteht, dass der Betriebsrat den Arbeitgeber durch Ideen und Vorschläge in seinen Entscheidungen beeinflussen kann. Mitwirkung bedeutet, dass der Betriebsrat die Entscheidungen nicht verhindern kann, er wird aber über diese Maßnahmen unterrichtet und entscheidet über die Folgen mit. Diese Beteiligung kann sowohl als ein Mitbestimmungsrecht als auch als ein Mitwirkungsrecht ausgestaltet sein. Nach § 90 BetrVG hat der Arbeitgeber den Betriebsrat zu unterrichten und mit ihm zu beraten über die Planung. von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Fabrikations-, Verwaltungs- und sonstigen betrieblichen Räumen, von technischen Anlagen, von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen oder; Mitwirkungsrecht und Mitbestimmungsrecht: Was ist der Unterschied? Matthes § 341, Rn.
Dabei kann der Arbeitgeber eine Maßnahme im Betrieb nicht durchführen, wenn er sich nicht vorher mit dem BR geeinigt hat. Besteht ein Mitwirkungsrecht, muss der Arbeitgeber die Arbeitnehmervertretung entweder informieren, sie anhören oder die entsprechenden Angelegenheiten beraten. Für den Fall, dass eine Einigung nicht möglich ist, sieht das BetrVG in der Regel die Einigungsstelle als Schlichtung vor (siehe auch Artikel 1.2.14). Mitwirkung bedeutet, dass der Betriebsrat die Entscheidungen nicht verhindern kann, er wird aber über diese Maßnahmen unterrichtet und entscheidet über die Folgen mit. Unterbleibt die Anhörung, ist die ausgesprochene Kündigung unwirksam. Letztendlich entscheidet aber immer der Arbeitgeber. Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist eine offene Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Das Mitwirkungsrecht gilt für wirtschaftliche Angelegenheiten, z. 83, 2. Von der neuen Dienstanweisung wenig angetan war der Betriebsrat und forderte sein Mitbestimmungsrecht …
Mitberatungsrechte. Das Mitwirkungsrecht gilt für wirtschaftliche Angelegenheiten, z. Besteht ein Mitwirkungsrecht, muss der Arbeitgeber die Arbeitnehmervertretung entweder informieren, sie anhören oder die entsprechenden Angelegenheiten beraten. Umso praktischer, dass Sie in unserem Lexikon alle wichtigen Begriffe immer aktuell für Ihre Arbeit als betrieblicher Interessenvertreter kurz und verständlich erklärt vorfinden: Wir bieten Ihnen 300 Begriffe zum Nachschlagen, von A wie Akkordlohn bis Z wie Zulagen. 1, 91, 94, 85 Abs. Sind Sie selbst Mitglied in einem Betriebsrat oder haben Sie häufig mit ihm zu tun, sollte Ihnen der Unterschied zwischen Mitbestimmungsrecht und Mitwirkungsrecht geläufig sein. Bei den Mitwirkungsrechten ist der Arbeitgeber verpflichtet, mit dem Betriebsrat zu beraten oder ihn anzuhören. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat bei vielen Entscheidungen beteiligen. B. Betriebsstilllegung, -erweiterung, Rationalisierungsvorhaben. B. Betriebsstilllegung, -erweiterung, Rationalisierungsvorhaben. Stärkste Form der Beteiligungsrechte des Betriebsrats an Entscheidungen des Arbeitgebers, die nur wirksam sind, wenn ihnen der Betriebsrat zugestimmt hat oder eine Einigung durch die Einigungsstelle herbeigeführt wurde.. Bezug zur Betriebsratsarbeit Wirkung des Mitbestimmungsrechts Die Vergütung von Warte- und Ausfallzeiten unterliegt ebenfalls der Mitbestimmung des Betriebsrats soweit sie nicht in einem Tarifvertrag vereinbart sind, vgl. Diese Beteiligung kann sowohl als Informationsrecht, Mitbestimmungsrecht oder als Mitwirkungsrecht ausgestaltet sein.